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Miethausverwaltung

Hier legen wir besonderes Augenmerk auf die Wertsteigerung und Wirtschaftlichkeit Ihrer Immobilie.

Technische Verwaltung:

  • Beratung und Betreuung des Auftraggebers in allen mit der Verwaltung der Objekte zusammenhängenden Fragen, mit Ausnahme steuerlicher Beratung
  • Überwachung bzw. Veranlassung gesetzlich vorgeschriebener Wartungen/Prüfungen der entsprechenden technischen Anlagen
  • regelmäßige Objektbegehungen
  • Veranlassung notwendiger Reparaturen bzw. Instandsetzungen, bei einem erkennbar größeren Umfang nur nach Absprache mit dem Eigentümer

Kaufmännische Verwaltung:

  • Der Verwalter richtet für den Auftraggeber ein Verwaltungskonto ein, auf dem alle Zahlungen der Mieter/Pächter eingehen. Alle die das Verwaltungsobjekt betreffenden Ausgaben sind vom Verwaltungskonto zu leisten.
  • Vornahme von Zahlungen aller das Grundstück betreffenden Ausgaben (Grundsteuer, Wassergeld, Versicherungsprämien, Hypothekenzinsen u.a.m.)
  • Festlegen der Höhe der zu zahlenden Nebenkosten: Der Verwalter achtet darauf, dass die Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe des voraussichtlich tatsächlichen Aufwandes geleistet werden und diese dem jeweiligen Aufwand angepasst werden.
  • Berechnung von Miet- und Pachterhöhungen gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen sowie deren Durchsetzung, falls notwendig unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes
  • Kontrolle der Miet-, Pacht- und Nebenkostenvorauszahlungen, unverzügliche Abmahnung und Betreibung etwaiger Zahlungsrückstände sowie Zwangsvollstreckungen aus vorliegenden Titeln
  • Kündigung bestehender Miet- und Pachtverträge

Sondereigentumsverwaltung:

Die Aufgabenstellung in der Sondereigentumsverwaltung entspricht im Wesentlichen den Anforderungen einer Miethausverwaltung, nur mit dem Unterschied, dass hier regelmäßig nur eine einzelne Wohnung betroffen ist. Die Verwaltung des Sondereigentums bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter.