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Wohnungseigentumsverwaltung

Für eine optimale Verwaltungsarbeit steht eine moderne Software zur Verfügung. Hiermit können die individuellen Besonderheiten, welche jede Immobilie aufweist, ebenso berücksichtigt werden wie die individuellen Wünsche und Vorstellungen der Wohnungseigentümer.

Grundlage für die WEG-Verwaltung bildet die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Dazu gehören vor allem nachfolgende Leistungen:

Kaufmännische Verwaltung:

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr einschließlich Ausweisung der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sonder- bzw. Teileigentum.
  • Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die Hausgeldeinnahmen und -ausgaben des Wirtschaftsjahres als Gesamt- und Einzelabrechnung. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen den Eigentümern zur Einsichtnahme innerhalb der Geschäftszeiten nach terminlicher Vereinbarung im Büro zur Verfügung.
  • Vereinnahmung der Hausgeldzahlungen für die Begleichung der Bewirtschaftungskosten, Bildung und Verwaltung der Instandhaltungsrücklage.

Organisatorisch-technische Verwaltung:

  • Einladung zur Eigentümerversammlung, Durchführung der Eigentümerversammlung, Erarbeitung einer Niederschrift.
  • Die Eigentümergemeinschaft und der Verwaltungsbeirat erhalten zur Lösung der gemeinschaftlichen Belange die Beratung aus der langjährigen Erfahrung der Verwaltung.
  • Die Verwaltung sorgt für die Durchführung und Einhaltung der Haus-/bzw. Nutzungsordnungen. Verstöße gegen selbige sind schriftlich der Verwaltung mitzuteilen, welche wiederum bei dem für den Verstoß verantwortlichen Eigentümer/Mieter mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers abmahnt.
  • Wahrnehmung von Rechten und Pflichten der Eigentümergemeinschaft gegenüber Behörden, Lieferanten, Handwerkern, Mietern und anderen Vertragspartnern.